Fragen und Antworten zur Energieberaterausbildung
Was ist die Ausbildung zur Energieberater:in?
Die Bezeichung „Energieberater:in“ ist kein geschützter Begriff. In der Regel wird unter einer Ausbildung zur Energieberater:in aber eine Ausbildung nach dem Regelheft zur EnergieeffizienzExperten-Liste der dena sowie § 88 Abs. 2, 3 GEG verstanden. Sie besteht aus einem Basismodul und den Vertiefungsmodulen Wohn- oder Nichtwohngebäude. In unserem Energieberaterkurs bilden wir Basismodul + Vertiefungsmodul Wohngebäude gemeinsam ab und bieten so die Grundausbildung für künftige Energieberater:innen an. Das Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude kann darauf aufbauend oder davon getrennt besucht werden.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Sie müssen die sogenannte Grundqualifikation nach § 88 Abs. 1 GEG mitbringen. Diese ist gesetzliche Voraussetzung zur Ausstellung von Energieausweisen und wurde von dena und BAFA auch für die Listung bzw. Anerkennung in den jeweiligen Förderprogrammen übernommen.
Das heißt, dass Sie entweder einen der aufgezählten einschlägigen Hochschulabschlüsse oder einen Abschluss ähnlicher Fachrichtung nachweisen müssen oder einen Abschluss zur Meister:in oder Techniker:in in den genannten Gewerken haben müssen.
Welchen Umfang hat die Ausbildung?
Das hängt davon ab, mit welcher Grundqualifikation (s. FAQ 2.) Sie die Ausbildung beginnen und wie ausgeprägt unabhängig von Ihrem Berufsabschluss Ihre Vorkenntnisse sind. Teilnehmer:innen mit Hochschulabschluss benötigen mindestens 120 Unterrichtseinheiten (UE, 1 UE = 45min), alle anderen nach § 88 GEG qualifizierten Teilnehmer:innen mind. 200 UE. Das Basismodul umfasst dabei 80 bzw. 160 UE und das Vertiefungsmodul Wohngebäude unabhängig von der Grundqualifikation 40 UE. Das Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude umfasst 80 UE.
Was darf ich nach Abschluss des Kurses?
Wenn Sie eine Grundqualifikation nach § 88 Abs. 1 GEG haben und den Kurs inklusive Prüfung sowie Heimarbeit erfolgreich absolvieren, haben Sie folgende Qualifikationen erworben:
- Ausstellung von Energieausweisen gem. § 88 Abs. 1, 2 GEG;
- Eintragung in der EnergieeffizienzExperten-Liste des Bundes (EEE-Liste) in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ sowohl für die Einzelmaßnahmen als auch die Effizienzhausförderungen;
- Anerkennung als Energieberater:in Wohngebäude beim BAFA.
Welche Rolle spielen die dena und das BAFA?
Sowohl das BAFA als auch die dena spielen in der Anerkennung von Energieberater:innen eine Rolle. Die dena führt im Auftrag des BMWK die EnergieeffizienzExperten-Liste des Bundes, auf der diejenigen Energieberater:innen geführt werden, die berechtigt sind im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Förderanträge zu begleiten.
Daneben gibt es beim BAFA anerkannte Energieberater:innen, die die Beratungsleistung gegenüber den Endkunden gefördert durchführen, das heißt insbesondere förderfähige Sanierungsfahrpläne erstellen können. Auch diese Anerkennung wird nach Freigabe durch das BAFA auf der EEE-Liste veröffentlicht.
Was ist die Qualifikationsprüfung des BAFA?
Wenn Sie keine Grundqualifikation haben (also Quereinsteiger:in sind und § 88 Abs. 1 GEG nicht erfüllen) aber einen Kurs mit insgesamt 200 UE besucht haben, können Sie seit Kurzem die vom BAFA konzipierte Qualifikationsprüfung ablegen. Diese besteht aus einer schriftlichen Prüfung, der Ausarbeitung eines geförderten Beratungsberichts sowie einer mündlichen Prüfung. Das Bestehen der Prüfung berechtigt Sie zum
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ für die Einzelmaßnahmen.
- Anerkennung als Energieberater:in Wohngebäude beim BAFA
Im Unterschied zu den Absolvent:innen mit Grundqualifikation können Sie daher keine Effizienzhausförderungen beantragen und keine Energieausweise ausstellen.
Wie werde ich Nichtwohngebäudeexpert:in?
Dafür müssen Sie gegenüber der dena den Nachweis über das Basismodul (UE je nach Grundqualifikation, s. FAQ 3) sowie das Vertiefungsmodul (80 UE) nachweisen. Haben Sie das Basismodul schon absolviert, bzw. sind Sie schon als Wohngebäudeexpert:in eingetragen, können Sie bei uns das Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude besuchen und sich im Anschluss eintragen lassen.
Kann ich auch gleich Nichtwohngebäudeexpert:in werden?
Ja, das ist theoretisch möglich. Sie müssen gegenüber der dena dann den Nachweis über das Basismodul (UE je nach Grundqualifikation, s. FAQ 3) sowie das Vertiefungsmodul (80 UE) nachweisen. Bei uns können Sie das Basismodul allerdings nicht getrennt vom Wohngebäudekurs besuchen, dieses müssten Sie über einen bereits bestehenden Eintrag oder anderweitig nachweisen.
Was ist die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA?)
Das BAFA hat die frühere Energieberatung Mittelstand nunmehr in drei Module, die unter dem Oberbegriff Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme zusammengefasst sind, aufgeteilt. Es gibt nun:
- Modul 1: Energieaudits nach DIN 16247
- Modul 2: Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN 18599
- Modul 3: Contracting-Beratung
Im Modul 2 können Sie nach erfolgreichem Basis- und Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude anerkannt werden, im Übrigen sind gesonderte Fortbildungen nötig.
Wie kann ich meinen EEE-Listen Eintrag verlängern?
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes fordert alle 3 Jahre ab Ersteintragung eine Verlängerung der Listung über Vorlage eines Praxisnachweis und Nachweis von Fortbildungen im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten. Unsere Fachseminare mit den jeweilig anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie hier. Über unsere Fachseminare kann auch der Ersatz des Praxisnachweises durch erhöhten Fortbildungsaufwand (weitere 32 UE, also insgesamt 56 UE) erreicht werden. Dieser Ersatz ist nicht zwei Mal in Folge möglich. Seit Kurzem ist es möglich, einen Nachweis einer "Praxisnahen Fortbildung" zur Verlängerung vorzulegen. Dieser besteht aus einer Weiterbildung im Umfang von mind. 32 UE sowie der anschließenden Projektierung eines iSFP auf Effizienzhausstandard inkl. Vorlage der erforderlichen Nachweise. Sobald wir wieder einen solchen Kurs anbieten, finden Sie ihn hier. Alle Informationen zur Listenverlängerung finden Sie auf der Seite der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de.
Kontakt
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur Energieberaterausbildung. Melden Sie sich einfach per E-Mail unter
bildung(at)eza-allgaeu.de oder telefonisch unter 0831-960 286-41 bei uns.