Inhouse-Schulung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1.11.2020 in Kraft und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmgesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) abgelöst. Außerdem befindet sich die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in der Überarbeitung. Daraus ergeben sich Neuerungen in allen Bereichen des Bauens und Sanierens, die wir mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden im Rahmen einer Inhouse-Schulung gerne durchleuchten möchten. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Hausverwaltungen und Verbände.
Unsere Referenten Peter Andreas-Tschiesche und Christian Wörz haben lange und vielfältige Erfahrung im Bau-, Sanierungs-, und Förderdschungel. Sie geben einen Überblick über die neue Gesetzeslage sowie die Auswirkungen in der Praxis und vertiefen die Einblicke entsprechend Ihrer Wünsche.
Was den Detailgrad und den Umfang betrifft, können Sie das für Sie passende Seminar auswählen. Unsere Referenten setzen außerdem nach Absprache den Schwerpunkt in dem für Ihr Unternehmen relevantesten Bereich.
Zielgruppe
Unternehmen, Hausverwaltungen, Verbände
Inhalt
- Änderungen im GEG gegenüber EnEV und Wärmegesetz
- Neue Normen zur Nachweisführung: DIN V 18599
- Unterschiede der Rechenverfahren und deren Auswirkungen
- Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
- Besonderheiten im Gebäudebestand
- Energieausweisausstellung; Abgrenzung zu KfW-Nachweisen und zur Energieberatung
- Änderungen in der Förderung (Gebäude, Anlagentechnik und Erneuerbaren Energien)
- Aktuelle KfW-Effizienzhaus Standards
- Energetischen Bewertung; Kosten und Wirtschaftlichkeit
- Einfluss von Förderungsmöglichkeiten auf die Wirtschaftlichkeit
- Vertiefte Praxis und Beispielprojekte
- Berechnungen bei der Ausstellung von Energieausweisen
- Frage- und Diskussionsrunde
Umfang in Unterrichtseinheiten à 45min
2 UE – der Überblick über die wichtigsten Neuerungen
4 UE – vertiefte Informationen, insbesondere zu Unterschieden der Rechenverfahren und deren Auswirkungen
8 UE – der 4UE-Kurs ergänzt um Details sowie konkrete Berechnungen (Software: Hottgenroth)
Anerkennung
- Weiterbildungsstunden nach § 34c Abs. 2 GewO für Hausverwaltungen
- Die Anerkennung von Weiterbildungspunkten bei der dena (Energieeffizienz-Expertenliste Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Energieberatung Mittelstand) im entsprechenden UE-Umfang kann beantragt werden.
- Die Anerkennung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) kann ebenfalls beantragt werden.
Kosten
Wir erstellen gerne ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an
bildung(at)eza-allgaeu.de
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Peter Andreas-Tschiesche
Beratender Ingenieur, Sachverständiger nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn, Akkreditierter Passivhauszertifizierer - PHI, Energieeffizienzexperte der KfW für Wohn- und Nichtwohngebäude, Energieberater vor Ort, Zertifizierter Prüfer der Luftdichtheit von Gebäuden nach EnEV
Dipl.-Ing (FH) Christian Wörz
eza!-Energieberater, Bauingenieur, gelernter Zimmerer, Projektleitung eza!-Partner, Förderberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Kontakt
bildung(at)eza-allgaeu.de
0831-960 286-40