Fragen und Antworten zur ESF-Förderung
ESF-Förderung – was ist das?
Das Förderprogramm “Europäischer Sozialfond (ESF) Plus Baden-Württemberg” bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für überbetriebliche berufliche Anpassungsfortbildungen.
Wer profitiert von dem ESF Plus Programm?
Das ESF Plus Programm richtet sich an die nachfolgenden Personengruppen, die ihren Beschäftigungs- oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben:
- Beschäftigte aus Unternehmen
- Angehende Erwerbstätige und Wiedereinsteiger:innen
- Unternehmer:innen und Freiberufler:innen
- Gründungswillige
- Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.
Für wen gilt das ESF Plus Programm nicht?
Das ESF Plus Programm gilt nicht für Personen, die bei Transfergesellschaften oder bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind wie z.B. bei:
- Bund und Ländern
- Stadt- und Landkreisen
- Städten und Gemeinden
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Zuschuss beträgt 30 % der Teilnahmegebühr.
- Sie erhalten einen Zuschuss von 70 % der Teilnahmegebühr, wenn Sie mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie erhalten einen Zuschuss von 70 % der Teilnahmegebühr, wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben.
Hinweise:
- Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst.
- Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
- Wenn Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt.
ESF Plus Antrag stellen: Was benötigen wir von Ihnen?
Damit Sie die ESF Förderung für Ihre Weiterbildung in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben:
- Zielgruppenabfrage Förderprogramm Fachkurse
- Teilnahmefragebogen
Diese erhalten Sie von uns vor der Rechnungsstellung.
Gut zu wissen
- Da der Fördertopf gedeckelt ist, kann die Förderung nur bis zur Ausschöpfung der Mittel beantragt werden.
- Die Kursgebühren, die vom ESF Zuschuss nicht gedeckt werden, werden von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen bezahlt. In der Rechnung wird der ESF Zuschuss von uns direkt abgezogen.
- Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Ansprechpartnerin
Haben Sie Fragen hierzu? Wenden Sie sich gerne an Sandra Schaidnagel (0831-960 286-41).