Fragen und Antworten zur ESF-Förderung

FAQs

Das Förderprogramm “Europäischer Sozialfond (ESF) Plus Baden-Württemberg” bietet Ihnen finanzielle Unterstützung für überbetriebliche berufliche Anpassungsfortbildungen.

Das ESF Plus Programm richtet sich an die nachfolgenden Personengruppen, die ihren Beschäftigungs- oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben:

  • Beschäftigte aus Unternehmen
  • Angehende Erwerbstätige und Wiedereinsteiger:innen
  • Unternehmer:innen und Freiberufler:innen
  • Gründungswillige
  • Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Das ESF Plus Programm gilt nicht für Personen, die bei Transfergesellschaften oder bei öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt sind wie z.B. bei:

  • Bund und Ländern
  • Stadt- und Landkreisen
  • Städten und Gemeinden
  • Der Zuschuss beträgt 30 % der Teilnahmegebühr.
  • Sie erhalten einen Zuschuss von 70 % der Teilnahmegebühr, wenn Sie mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie erhalten einen Zuschuss von 70 % der Teilnahmegebühr, wenn Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben.

Hinweise:

  • Die Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst.
  • Der 55. Geburtstag muss vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums liegen.
  • Wenn Ihr ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung „ohne Berufsabschluss“ ebenfalls erfüllt.

Damit Sie die ESF Förderung für Ihre Weiterbildung in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben:

  • Zielgruppenabfrage Förderprogramm Fachkurse
  • Teilnahmefragebogen

Diese erhalten Sie von uns vor der Rechnungsstellung.

Gut zu wissen

  • Da der Fördertopf gedeckelt ist, kann die Förderung nur bis zur Ausschöpfung der Mittel beantragt werden.
  • Die Kursgebühren, die vom ESF Zuschuss nicht gedeckt werden, werden von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen bezahlt. In der Rechnung wird der ESF Zuschuss von uns direkt abgezogen.
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen hierzu? Melden Sie sich einfach per E-Mail unter bildung(at)eza-allgaeu.de oder telefonisch unter 0831-960 286-41 bei uns.