Auszüge aus der Satzung

eza! ist eine gemeinnützige GmbH zur Förderung erneuerbarer Energien und effizienter Energienutzung. eza! wurde im November 1998 gegründet und ist beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) unter HRB 6824 eingetragen. 

Auszüge aus der Satzung: 

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des rationellen Energieeinsatzes und der Bereitstellung und Nutzung regenerativer Energien. Des weiteren werden die Ziele des Fördervereins Kompetenzzentrum Umwelt Augsburg-Schwaben e.V. unterstützt. 

2. Ziel ist die Verbreitung des Einsatzes umweltfreundlicher, ressourcenschonender Techniken und die Aufklärung und Information des Verbrauchers über rationelle Energieverwendung und die Nutzung regenerativer Energien. Im einzelnen sollen dabei folgende Aufgaben erfüllt werden:

  • Aktives Beitragen zur Verbesserung der Umweltbilanz
  • Förderung des sinnvollen Einsatzes von Energie im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich 
  • Organisation und Begleitung von Projekten zur Nutzung regenerativer Energien und zur rationellen Energieverwendung 
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die der Beratung der Öffentlichkeit dienen. 
  • Bildung im Bereich der Nutzung regenerativer Energien und rationeller Energieverwendung

 

3. Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben kann sich die gGmbH Dritter bedienen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bestimmungen des § 2.

2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

4. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück.

5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.