Wie geht es bei der Förderung weiter?
Das Aus der Ampel-Regierung stand schon länger im Raum. Aber dass es dann plötzlich so schnell ging, hat doch viele überrascht. Bei einigen Haubesitzerinnen und Hausbesitzern, die sich schon länger über energetische Sanierungsmaßen oder einen Heizungsaustausch nachgedacht haben, bricht jetzt Hektik aus. Werden die aktuell attraktiven Förderprogramme weitergeführt? Soll schnell noch ein Förderantrag gestellt werden? Oder ist es dafür schon zu spät?
Mit Förderzusage auf der sicheren Seite
Zunächst einmal gilt es festzustellen: Wer bereits einen Förderantrag gestellt und eine Förderzusage erhalten hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Zugesagte Mittel werden weiter ausgezahlt, auch wenn die Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird. Grundsätzlich sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, für Anträge, die nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurden, einen Bewilligungszeitraum von 36 Monate vor, davor waren es 24 Monate. Sprich es bleiben nach der Zuschusszusage drei beziehungsweise zwei Jahre Zeit, um die Maßnahme tatsächlich umzusetzen und die entsprechenden Nachweise einzureichen. So lange ist der zugesagte Förderbetrag reserviert und sind die entsprechenden Mittel dafür eingeplant.
Möglichst rasch Antrag stellen
Aber was ist, wenn noch kein Antrag für eine angedachte Maßnahme gestellt wurde, zum Beispiel für den Austausch der alten Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe, der aktuell mit bis zu 70 Prozent gefördert wird? Dann lautete die Empfehlung, dies möglichst rasch zu tun. Denn derzeit sind die für 2024 bereitgestellten Fördermittel in den einzelnen Programmen noch nicht ausgeschöpft – das kann sich aber rasch ändern, wenn jetzt die Zahl der Anträge angesichts der unsicheren Zukunft stark steigen sollte.
Ab 2025 wahrscheinlich vorläufige Haushaltsführung
Wer zögert, riskiert im schlimmsten Fall leer auszugehen und Tausende von Euro zu verschenken. Denn für die Zeit nach dem 31. Dezember 2024 gibt es viele Fragezeichen. Ab 2025 erscheint eine vorläufige Haushaltsführung sehr wahrscheinlich, das gilt auch für die Zeit nach der Wahl am 23. Februar. Sogar bis zum Sommer ist mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen. Denn bis die neue Regierung ihre Arbeit aufnehmen kann und einen Haushalt beschlossen hat, wird es einige Zeit dauern.
Mit Einschränkungen ist zu rechnen
Es kann sein, dass auch bei vorläufiger Haushaltsführung ein Teil der ursprünglich für 2025 vorgesehenen Etatmittel freigegeben wird, um ein Stop-and-Go bei der Förderung zu vermeiden. Trotz dieses Lichtblicks ist allerdings mit Einschränkungen zu rechnen.
Zuschüsse für Beratungsangebote besonders gefährdet
Am ehesten gefährdet sind nach Einschätzung von Fachleuten die staatlichen Zuschüsse für die Beratungsangebote, wie für den individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Der iSFP wird von einem dafür qualifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt und zeigt auf, wie das Haus Schritt für Schritt saniert werden kann. Liegt ein solcher Sanierungsfahrplan vor, wird bei der Umsetzung einer darin empfohlenen Maßnahme – außer beim Heizungstausch – die Standard-Förderung nochmals um fünf Prozent erhöht. Bereits im Sommer war angesichts der angespannten Haushaltslage diese Förderung reduziert worden. Jetzt könnte eine Streichung drohen, weshalb man möglichst schnell den Antrag für eine iSFP-Förderung stellen sollte.
Bei manchen Förderprogrammen sehr schnelle Zusage
Übrigens: Bei manchen Förderprogrammen dauert es von der Antragsstellung bis zum Eingang der Förderzusage mehrere Wochen, bei anderen geht es sehr schnell. Letzteres trifft beispielsweise auf den bereits erwähnten Zuschuss von bis zu 70 Prozent für den Wechsel von einer Öl- oder Gasheizung zur Wärmepumpe zu. Mit Unterstützung des Heizungsbauers oder eines Energieeffizienz-Experten geht die Online-Antragsstellung schnell und einfach. Sind die Förderbedingungen erfüllt, kommt binnen weniger Minuten die Förderzusage – man mag es kaum glauben.