24. Mai 2024

Runder Tisch von Staatsminister Hubert Aiwanger zur kommunalen Wärmeplanung

Im Fokus stand die Frage, wie das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in den Bayerischen Kommunen und Städten umgesetzt werden soll. Am Runden Tisch haben rund 30 Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und aus der Energiewirtschaft teilgenommen, darunter auch eza!- Geschäftsführer Martin Sambale als Vertreter der Bayerischen Energieagenturen.

Hintergrund zur kommunalen Wärmeplanung: Seit Anfang des Jahres besteht die Verpflichtung, in den nächsten Jahren eine flächendeckende Wärmeplanung in den Kommunen zu erstellen. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028, für größere Städte gilt als Frist bereits der 30. Juni 2026. Die Wärmeplanung soll den Weg zu einer effizienten und klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort ermitteln. Die Aufgabe der Wärmeplanung soll an die Kommunen übertragen werden.  Zu diesem Zweck verhandelt die Staatsregierung mit dem Städte- und Gemeindetag über den finanziellen Ausgleich.

Bild: StMWiB Brummer
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