Energiegemeinschaften

Ob Ihre Energiegemeinschaft noch ganz am Anfang steht oder bereits aktiv ist – eza! steht Ihnen unterstützend zur Seite. Denn die Energiewende auf lokaler Ebene hat viele Facetten: Wir beraten Sie zu Ihren finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen, organisatorischen oder technischen Fragestellungen. Auch für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen bieten Beteiligungsmodelle viele Vorteile.
Ihre Ansprechpartnerin: Teresa Notz, notz(at)eza-allgaeu.de, 0831-960286-35

Was sind Energiegemeinschaften?

Energiegemeinschaften entstehen, wenn Menschen sich zusammenschließen, um sich finanziell oder organisatorisch an Erneuerbaren-Energie-Projekten zu beteiligen. Ihr Ziel ist es, die Energiewende auf lokaler und regionaler Ebene aktiv mitzugestalten. Dadurch steigen nicht nur die Akzeptanz und die finanziellen Vorteile für die Beteiligten, sondern auch das öffentliche Stromnetz kann entlastet werden. Die Region profitiert also direkt von der gewonnenen Energie und ihrer Wirtschaftlichkeit.

Die EU unterscheidet zwei Arten von Energy Communities:

  1. Renewable Energy Communities (REC): Diese Gemeinschaften erzeugen erneuerbaren Strom oder Wärme. Die Anlagen müssen sich in der Nähe der Mitglieder befinden. In Deutschland entsprechen sie weitgehend den Bürgerenergiegesellschaften nach dem EEG.
  2. Citizen Energy Communities (CEC): Hier geht es ausschließlich um Strom – unabhängig davon, ob er aus erneuerbaren oder konventionellen Quellen stammt. Anders als bei REC gibt es hier keine Vorgabe zur Nähe zwischen Erzeugungsanlagen und Mitgliedern.

Somit kann eine Energiegemeinschaft nach europäischer Definition entweder eine REC oder eine CEC sein – oder beides gleichzeitig.

Ob REC oder CEC, folgende Merkmale zeichnen Energiegemeinschaften aus:

  • Mitgliederstruktur: Sie bestehen überwiegend aus nicht-kommerziellen Akteuren – also Privatpersonen, Kommunen oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
  • Rechtliche Organisation: Sie gründen eine juristische Person, z. B. eine Genossenschaft oder ein Unternehmen.
  • Ziele: Neben wirtschaftlichen Interessen verfolgen sie auch gesellschaftliche, soziale oder ökologische Zwecke.
  • Energiethemen: Sie beschäftigen sich mit jeglichen Aspekten rund um Energie – von der kollektiven Erzeugung (mit oder ohne Eigenverbrauch) über Investitionen und Dienstleistungen, bis hin zur Rolle als kommunale Versorger.

In Deutschland gibt es verschiedene gängige Modelle nach diesem Konzept:

  • Stadtwerke – kommunale Energieversorger, kontrolliert von der Bürgerschaft
  • Genossenschaften – gemeinschaftlich getragene Energieprojekte
  • Bürgerenergiegesellschaften (BEG) – rechtlich definierte Zusammenschlüsse nach dem EEG
  • Mieterstrom-Modelle und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – – eigene Stromversorgung hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt

Durch solche Modelle wird Bürgerinnen und Bürgern bereits vielfach die Teilhabe an der Energiewende ermöglicht.

Energy Sharing bedeutet der Energieaustausch innerhalb einer Energiegemeinschaft. In diesem Fall wird also nicht nur Strom erzeugt, sondern auch gemeinsam über das öffentliche Netz verbraucht. So sieht es die „Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 22)“ der EU bereits seit 2019 vor, mit einer Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten bis Mitte 2021. Deutschland ist dem bis heute nicht nachgekommen.

Dabei hätte Energy Sharing einige zusätzliche Vorteile: Verbraucher könnten/würden durch finanzielle Anreize ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten hoher lokaler Erzeugung verlagern und somit das Stromnetz stabilisieren. Doch aktuell sind in Deutschland nur begrenzte Modelle möglich, wie Mieterstrom oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Beide nutzen jedoch nicht das öffentliche Netz zur Eigenversorgung.

Die fehlenden energierechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf Lieferantenpflichten, Messtechnik und Abrechnung, erschweren die Umsetzung des europäischen Energy-Sharing-Modells in Deutschland. In der Praxis gelingt es derzeit nur in Zusammenarbeit mit etablierten Marktakteuren wie Energieversorgern (EVU) oder Stadtwerken.

Heizen mit Öl und Gas hat keine Zukunft – deshalb interessieren sich immer mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für den Anschluss an ein erneuerbar betriebenes Wärmenetz. Wo eine solche Möglichkeit besteht, ist sie oft eine nachhaltige und wirtschaftlich konkurrenzfähige Lösung.

Wärmegenossenschaften können eine solche Wärmeversorgung kollektiv vor Ort organisieren: Beispielsweise durch eine lokale Heizzentrale mit einem effizient verlegten Netz, das die Wärme zu einer Vielzahl von Abnehmern verteilt – ob Haushalten, öffentlichen Gebäuden oder Gewerbe. Dies kann einerseits Teil der Kommunalen Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz sein. Dieses schreibt die Erstellung eines Wärmeplans bis 2026 (bei Kommunen ab 100.000 Einwohner) bzw. bis 2028 (bei weniger als 100.000 Einwohner) vor. Andererseits kann man die Wärmewende lokal voranbringen und selbst mitgestalten. Und zwar unabhängig von fossilen Energieträgern und externen Anbietern.

So bleibt die Wertschöpfung in der Region, und die Gemeinschaft profitiert von einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Wärmeversorgung.

ENERGIEWENDE AUS

BÜRGERHAND

Wichtige Ansprechpartner

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV)

Bündnis Bürgerenergie e. V.

  • Interessenvertretung, Konvente, Webinare
  • Publikationen, Leitfäden, Best Practices
  • Wissensdatenbank für Bürgerenergie

Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen

  • Interessenvertretung & Netzwerke
  • Tagungen & Veranstaltungen

Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.)

  • Webinare, Bildungsangebote, Vorträge & Veranstaltungen
  • Fokus auf Wärmenetze & Wärmegenossenschaften

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Auszeichnungen & Informationen
  • Energiepolitik, Dialog & Beratung
  • Förderprogramme, Vorträge, Workshops & Aktionsprogramme

Bürger-Energie ProRegion eG

  • Projektbegleitung für Bürgerenergie-Initiativen

Energie-Atlas Bayern

  • Technische & Standortpotenzial-Analysen
  • Informationen zu Bürgerenergieprojekten

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

  • Informationen zur Energiepolitik
  • Fördermöglichkeiten & aktuelle Entwicklungen

 

 

Bei der Planung, Gründung, dem Betrieb oder der Weiterentwicklung einer Energiegemeinschaft können zahlreiche Interessensgruppen von Bedeutung sein. Vornehmlich zählen dazu natürlich die Bürger:innen, Kommunen oder sogar Landkreise mit einer Schlüsselrolle hinsichtlich regionaler Akzeptanz und Beteiligung. Darüber hinaus können lokale Interessensverbände und Bürgerinitiativen durch ihre Netzwerke und Öffentlichkeitsarbeit zur bürgernahen Verbreitung des Vorhabens beitragen. Auch land- und forstwirtschaftliche Verbände sowie die betreffenden Flächeneigentümer sind wichtige Partner, wenn es um geeigneter Standorte für Erneuerbare Energietechnik geht.

Beratungs- und Planungsbüros sowie Installateurbetriebe bringen technisches Know-how ein und sorgen für eine fachgerechte Umsetzung der Projekte. Die Zusammenarbeit mit Anlagenbetreibern, Energieversorgern oder Netzbetreibern kann ausschlaggebend sein für die Integration der erzeugten Energie in bestehende Versorgungsstrukturen. Weiterhin können Versicherungsgesellschaften in puncto Absicherung der Projekte hinzugezogen werden, während Banken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwälte dafür sorgen, dass rechtliche, steuerliche und finanzielle Herausforderungen professionell begegnet wird.

Insgesamt fördert die frühzeitige Einbindung der benötigten Akteure eine erfolgreiche Umsetzung und langfristige Tragfähigkeit einer Energiegemeinschaft.

ECOEmpower

„ECOsystems EMPOWERing at regional and local scale supporting energy communities“ lautet der Leitsatz von ECOEMPOWER und bedeutet, dass Energiegemeinschaften durch die Stärkung der regionalen und lokalen Ökosysteme unterstützt werden. Durch Ermächtigung der Bürger:innen vor Ort ist eine dezentrale und sozial gerechte Energiewende möglich. Das Übergeordnete Ziel des Projekts ist es, zentrale Anlaufstellen zu entwickeln, die solche Initiativen begleiten und unterstützen.

Seit September 2023 ist ECOEMPOWER in fünf EU-Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Tschechien, Griechenland) aktiv und sammelt dort wertvolle Erfahrungen. Jedes Partnerland betreut eine Region mit drei Pilotprojekten und analysiert dort die technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Diese variieren stark je nach Land und Region – manchmal bieten sie Chancen, teils stellen sie Hindernisse für die Energiegemeinschaften dar.

Auf https://ecoempower.eu/ finden Sie Neuigkeiten, Veranstaltungen und veröffentlichte Ergebnisse.
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Die ECOEMPOWER Community Platform bietet eine wertvolle Möglichkeit zur überregionalen Vernetzung von verschiedenen Akteuren.

Der Austausch findet in spezialisierten Arbeitsgruppen statt:

  1. Unterstützung für zentrale Anlaufstellen
  2. Unterstützung für Energiegemeinschaften

Zusätzlich haben Nutzer:innen exklusiven Zugang zu nützlichen Ressourcen, wie Veranstaltungen, Faktenblätter und Tools.

ECOEMPOWER ist ein LIFE-Projekt, das von der Europäischen Kommission unter dem Vertrag Nr. 101120775 kofinanziert wird. Förderung durch: European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) i. A. der Europäischen Kommission