Mit dem E-Auto durch Quotenhandel Geld verdienen
Der Staat fördert seit 2020 den Kauf eines Elektroautos mit bis zu 6000 Euro, um den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken. Dazu kommt noch der Herstelleranteil von maximal 3000 Euro. Außerdem sind E-Autos zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Aber damit nicht genug: seit Anfang des Jahre können Besitzerinnen und Besitzer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen zusätzlich über die sogenannte THG-Quote bis zu 350 Euro erlösen – jährlich und nicht nur für Neuwagen.
Mineralölkonzerne müssen ihre CO2-Emissionen senken
THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungsquote. Es handelt sich dabei um ein Klimaschutzinstrument, das dazu beitragen soll den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Durch die THG-Quote werden Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Im Rahmen des THG-Quotenhandels können Elektroautobesitzerinnen und -besitzer die von ihnen eingesparten CO2-Emissionen an eben diese Unternehmen verkaufen. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche Elektroautos, egal ob gekauft oder geleast, sofern man im Fahrzeugschein als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eingetragen ist.
2000 Kilowattstunden pro E-Auto als Berechnungsgrundlage
Der Wert der Verschmutzungsrechte wird dabei wie folgt berechnet: Für das laufende Jahr kalkuliert das Bundesumweltministerium mit einem Stromverbrauch von knapp 2000 Kilowattstunden pro Elektroauto. Daraus ergibt sich nach der Berechnungsformel eine Treibhausgasminderungsquote von rund einer Tonne CO2, die weiterverkauft werden kann.
Anbieter übernehmen Formalitäten und Prämienauszahlung
Für die Abwicklung gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Anbietern, darunter auch Energieunternehmen, die sämtliche Formalitäten übernehmen und die Prämie anschließend an ihre Kunden auszahlen. Rein theoretisch können E-Autobesitzerinnen und -besitzer die THG-Quote auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen – was in der Realität aber nicht praktikabel ist. Denn die quotenverpflichteten Unternehmen kaufen nur große Stückzahlen an, weil sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt. Die verschiedenen Anbieter am Markt bündeln daher die Quoten vieler Fahrerinnen und Fahrer, um somit den bestmöglichen Preis für sie zu erzielen.
Die Bedingungen genau lesen
Generell gibt es verschiedene Angebotstypen. Als Kundin oder Kunde muss man sich entscheiden, ob man eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös oder einen vorab definierten festgelegten Betrag haben möchte. Bei manchen Anbietern kann auch gewählt werden, ob die komplette Zahlung beziehungsweise Teile davon an Energieprojekte gespendet. Mitunter gibt es für Werben von Freunden bis zu 50 Euro zusätzlich. Es gilt also die Bedingungen genau zu lesen. Unter Zeitdruck steht man bei seiner Entscheidung nicht. Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt läuft bis 28. Februar des Folgejahres. Da die Behörden für die Bearbeitung Zeit benötigt, empfiehlt es sich aber, bis Ende des Jahres die THG-Quote zu beantragen.
Steuerrechtliche Belange prüfen
Was auch noch beachten werden sollte: zwar gibt es seitens der Finanzverwaltung bislang noch keine klare Äußerung zur Versteuerung der Prämie. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt seinen Steuerberater oder greift zu THG-Prämien von höchstens 256 Euro pro Jahr. Einkünfte darüber könnten einkommenssteuerpflichtig sein.
Pro E-Auto wird nur einmal im Jahr Bonus bezahlt
Wird das Elektroauto verkauft und ist für dieses Jahr bereits eine Prämie beantragt worden, kann die neue Besitzerin oder der neue Besitzer erst für das nächste Jahr den Bonus erhalten. Er wird für jedes E-Fahrzeug nur einmal im Jahr ausbezahlt.
THQ-Quote nicht beantragt, Geld geht an den Staat
Übrigens: Wenn man als Halterin oder Halter eines Elektrofahrzeugs nicht selbst die THG-Quoten geltend macht, geht das Geld an den Staat ohne Zweckbindung.
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