Photovoltaik: Keine Angst vor Hagelschäden
Besitzer von Solarstrom-Anlagen (Photovoltaik-Anlage) freuen sich ganz besonders über Sonnenschein, beschert der doch hohe Solarstromerträge. Etwas sorgenvoll schaut allerdings der eine oder andere unter ihnen gen Himmel, wenn an heißen Sommertagen nachmittags richtig dunkle Gewitterwolken aufziehen. Hagel könnte die Module auf dem Hausdach beschädigen, so die Befürchtung.
TÜV-Prüfung mit Stahlkugeln
So viel sei gesagt: ein normaler Hagelschauer mit einer üblichen Korngröße hat in der Regel keine Folgen für die Anlage. Immerhin müssen die Module beim TÜV den Beschuss mit Stahlkugeln überstehen. Letztere haben einen Durchmesser von 25 Millimeter und werden mit rund 80 km/h abgefeuert. Damit sind Photovoltaik-Anlagen robust – laut Experten-Meinung sogar robuster als Dachziegel und Dachfenster. Sprich: Bei schweren Unwettern mit Sturm und heftigem Hagelschlag sind Schäden an den Dachziegeln und Dachfenstern wahrscheinlicher als an den Photovoltaik-Modulen.
Leistungseinbußen als Hinweis auf Schaden
Gefahr droht den Modulen erst bei einem Unwetter mit richtig großen Hagelkörnern. Haben diese einen Durchmesser von fünf Zentimeter oder mehr, was allerdings sehr selten der Fall ist, können sie das Solarglas durchschlagen oder zumindest sichtbare Risse verursachen. Manchmal sind die Schäden bei einer gleich seiner Versicherung mitteilen. Ist das geschehen, übernimmt die Versicherung im Schadensfall üblicherweise die Kosten für dieeinfachen Sichtprüfung aber nicht erkennbar. Dann lässt sich ein Schaden an Leistungseinbußen ablesen. Als Betreiber eine Photovoltaik-Anlage sollte man nach einem Unwetter mit schwerem Hagelschlag also auf mögliche Leistungseinbußen achten und gegebenenfalls dann die Versicherung über den Schaden informieren. Damit diese auch zahlt, sollten alle sichtbaren Schäden sorgfältig dokumentiert werden.
Photovoltaik-Anlage der Versicherung melden
Die allermeisten Hausbesitzer haben eine Gebäudeversicherung. Und diese ersetzt auch Schäden an der Photovoltaik-Anlage, die durch Unwetter entstanden sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Einbau der Anlage der Versicherung als Wertsteigerung gemeldet worden ist. Wer also Photovoltaik-Module auf seinem Dach installieren lässt, sollte das unbedingt Wiederherstellung des alten Zustands, inklusive Material- und Arbeitskosten. Die ausgefallenen Einnahmen werden aber durch die Gebäudeversicherung nicht ersetzt. Dafür ist der Abschluss einer speziellen Photovoltaik-Versicherung notwendig.
Wenn aber der seltene Fall eintreten sollte, dass eine PV-Anlage einen Hagelschaden hat, dann muss zur Sicherstellung der Einspeisevergütung noch Folgendes beachtet werden: Der Austausch der Module muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, und darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass die alten Photovoltaik-Module tatsächlich defekt waren. Erlaubt ist als Reparaturmaßnahme dann der Austausch der Module, wenn dies nicht zu einer Erhöhung der Leistung gegenüber dem ursprünglichen Zustand führt. Als Inbetriebnahmezeitpunkt wird für die neuen Module der gleiche wie für die alten defekten Module angenommen. Gleiches gilt auch bei Diebstahl der Solarmodule.
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