Blitzschutz und Versicherung für die Photovoltaikanlage?
Der Klimawandel wird sich auch in unseren Breiten mehr und mehr bemerkbar machen, prophezeien die Meteorologinnen und Meteorologen – nicht nur in Form steigender Temperaturen, sondern auch durch immer häufiger auftretende Unwetter mit Blitz und Hagel. Manche Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaikanlage machen sich daher Sorgen um ihre Solarstrommodule auf dem Dach, in die sie viel Geld investiert haben.
Schäden durch Blitzschlag sind extrem selten
Zunächst einmal gilt es festzuhalten, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags nicht erhöht. Was ebenfalls beruhigend ist: obwohl es inzwischen sehr viele Photovoltaikanlagen gibt, sind Schäden durch Blitzschlag extrem selten.
PV-Überspannungsschutz ist vorgeschrieben
Abgesehen von alleinstehenden Häusern in sehr exponierten Lagen, zum Beispiel auf einem Berg, sind nach Einschätzung von Expertinnen und Experten aus der Solarbranche in der Regel keine besonderen Blitzschutzvorkehrungen für Photovoltaikanlagen auf dem Dach nötig. Der Gesetzgeber schreibt diese für Privathäuser auch nicht vor. Um die Folgen eines möglichen Blitzeinschlags an der Anlage, am Haus oder in dessen Nähe zu reduzieren, ist allerdings seit 2018 der Einbau eines geeigneten PV-Überspannungsschutzes im Verteilerschrank Pflicht – und zwar bei der Neuinstallation, aber auch beim Um- oder Ausbau einer PV-Anlage.
Blitzschutz vorhanden, dann PV-Anlage integrieren
Etwas komplizierter wird es, wenn Photovoltaikmodule auf ein Gebäude mit einem bestehenden Blitzschutz, der gemeinhin auch als Blitzableiter bezeichnet wird, installiert werden. Dann muss der ausführende Handwerksbetrieb oder eine Fachfirma die PV-Anlage in den vorhanden Blitzschutz integrieren – ansonsten besteht die Gefahr, dass der Blitz überspringt.
Über Versicherungsschutz nachdenken
So selten Blitzschäden an Photovoltaikanlagen auch vorkommen, sollte man doch über einen Versicherungsschutz nachdenken – vor allem dann, wenn die Anlage mit einem Kredit finanziert wurde und die Einnahmen aus der Einspeisevergütung für die Tilgung fest eingeplant sind. Eine Möglichkeit besteht darin, die Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung mit aufzunehmen. Es werden aber auch spezielle Versicherungen für Photovoltaikanlagen angeboten. Die sind zwar in der Regel etwas teurer, dafür ist der Versicherungsschutz meist umfangreicher. Am besten bespricht man die Details mit seiner Versicherungsgesellschaft beziehungsweise mit seinem Versicherungsmakler und lässt sich beraten.
Eventuell auch Ertragsausfall absichern
Folgende Risiken sollten durch die Versicherung abgedeckt sein: Schäden durch Blitz, Sturm und Hagel, Schnee und Frost oder Brand, aber auch durch Tiere, zum Beispiel Marderbisse an den Kabeln, technisch bedingte Schäden
wie Kurzschluss, Bedienungsfehler und Einwirkungen durch Dritte, wie Diebstahl und Vandalismus. Im Einzelfall ist auch zu überlegen, ob dabei eine Versicherung für den Ertragsausfall sinnvoll ist.
PV-Anlagen und Hagel
Übrigens: Nicht nur Blitz-, sondern auch Hagelschäden an PV-Anlagen kommen nach Auskunft von Fachleuten äußert selten vor. Ein normaler Hagelschauer mit einer üblichen Korngröße hat in der Regel keine Folgen für die Anlage. Immerhin müssen die Module beim TÜV den Beschuss mit Stahlkugeln überstehen. Letztere haben einen Durchmesser von 25 Millimeter und werden mit rund 80 km/h abgefeuert. Damit sind Photovoltaik-Anlagen häufig sogar robuster als Dachziegel und Dachfenster.
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