Solarstrom fürs Mehrfamilienhaus: Diese Löungen gibt es

Gut die Hälfte der rund 43 Millionen Wohnungen in Deutschland befindet sich in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Sowohl bei den Mietern und Vermietern wie auch bei Wohnungseigentümern besteht häufig der Wunsch, Solarstrom zu nutzen – weil es sich finanziell lohnt, aber auch um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mieterstrom-Modell als mögliche Variante

Auch wenn das komplexer als beim selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus ist, gibt es praxistaugliche Lösungen – zum Beispiel das Mieterstrom-Modell. Und das funktioniert so: Der Gebäudeeigentümer installiert die Photovoltaikanlage auf dem Dach oder verpachtet die Dachfläche an ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Der Solarstrom wird den Mietern angeboten. Diese können, müssen aber nicht den Strom vom Hausdach nutzen. Es besteht die freie Wahl des Stromversorgungsunternehmens.

Mieterstromzuschlag als Förderung

Werden bestimmte Vorgaben erfüllt, gibt es vom Staat eine Förderung von bis zu 3,79 Cent pro Kilowattstunde als sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser soll die zusätzlichen Kosten, die auf die Vermieterin oder den Vermieter zukommen, teilweise kompensieren. Eine der Vorgaben für die Förderung lautet, dass der Preis für den Solarstrom den Mieterinnen und Mietern zum Preis von maximal 90 Prozent des Grundversorgertarifs angeboten wird. Der Strom, der nicht durch die Photovoltaikanlage gedeckt werden kann, kommt aus dem Netz. Die Mietpartien erhalten aber nur eine Rechnung, also eine Mischrechnung, die den Solarstrom und den Netzstrom berücksichtigt.

Weniger Pflichten, dafür keine Förderung

Ähnlich funktioniert das Modell „Mieterstrom ohne Förderung“ – mit dem Unterschied, dass hier einige Pflichten wegfallen, wie die oben genannte Unterbietung des Grundversorgungstarifs um zehn Prozent. Die größeren Freiheiten bezahlt die Vermieterseite mit dem Verzicht auf die oben beschriebene Förderung.

Vorteil für Vermieter und Mieter

Insgesamt reichen die finanziellen Vorteile in der Regel aus, damit beide Seiten vom Mieterstrom-Modell profitieren. Denn der mit einer Photovoltaikanlage produzierte Strom ist deutlich günstiger als der aus dem Netz. Indem die Vermieterseite einen Teil des finanziellen Vorteils an die Mieterseite weitergibt, sinken die Nebenkosten. Nicht unterschätzt werden darf beim Mieterstrom-Modell allerdings der Mehraufwand in der Abrechnung.

Kollektive Selbstversorgung oder unabhängige PV-Anlagen

Eine andere Form, gut geeignet für kleinere Wohneigentümergemeinschaften, ist die kollektive Selbstversorgung. Hierbei tritt die Hausgemeinschaft gegenüber dem Stromanbieter wie ein einzelner Kunde auf und finanziert die PV-Anlage gemeinsam. Eine andere Form, die in Wohneigentümergemeinschaften, aber auch in Mietwohnungen umgesetzt werden kann, ist die Einzelanlage. Dabei werden unter Umständen auch mehrere unabhängige PV-Anlagen auf dem Dach installiert, die jeweils nur eine Wohneinheit versorgen.


Einfacher zu handhaben – auch bezüglich Abrechnung – ist das Konzept „Allgemeinstromversorgung“. Hier versorgt die Photovoltaikanlage eines Mehrfamilienhauses nur die gemeinschaftlich genutzten Stromverbraucher, wie zum Beispiel die Beleuchtung im Treppenhaus oder den Aufzug. Auch eine Verknüpfung mit einer Wärmepumpe zum Heizen und zum Warmwasser ist möglich. Dadurch sinken für den Mieter die Nebenkosten. Der nicht im Haus verbrauchte Strom wird wie beim Mieterstrom-Modell ins Netz eingespeist.

Volleinspeisung als einfachste Lösung

Am simpelsten ist die Volleinspeisung. Der komplette Solarstrom landet hier im öffentlichen Netz. Dafür gibt es die garantierte Einspeisevergütung. Und die steigt ab 2023 kräftig: von 6,24 Cent auf 13,4 Cent bei kleineren Anlagen mit einer installierten Leistung unter zehn Kilowatt. Bei Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es 11,3 Cent für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Allerdings fällt der besonders lukrative Solarstromeigenverbrauch hier komplett weg.

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