Beschränkungen im Stromnetz für Wallboxen und Wärmepumpen?

Für den Ausstieg aus fossilen, klimaschädlichen Energieträgern ist der Umstieg von Verbrennerfahrzeugen auf E-Autos sowie von Gas- und Ölheizungen auf Wärmepumpen unerlässlich. Aber überfordern eine strombasierte Mobilität und Wärmeerzeugung nicht unsere Leitungsnetze? Drohen Leistungsbeschränkungen für Wallboxen und Wärmepumpen, damit das System nicht zusammenbricht? Kein Strom fürs Elektroauto und frieren im Winter?

Kein Grund zur Panik

Experten sagen: kein Grund zur Panik. Allerdings muss das Stromnetz tatsächlich möglichst rasch ausgebaut werden. Zwischenzeitlich kann es in ganz selten Fällen vorkommen, dass die Leistung für „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“, zu denen Wallboxen und Wärmepumpen zählen, kurzzeitig „gedimmt“ wird. Diese Möglichkeit verschafft den Netzbetreibern einen gewissen Puffer. Es gehe nicht um vollständige Abschaltungen, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Eingriffe werden die zwingende Ausnahme sein und seien nur als „Ultima Ratio“ zulässig.

Haushaltsgeräte bleiben unberührt

Derzeit wird über ein entsprechendes Konzept der Bundesnetzagentur beraten. Die Regelung zur sogenannten „netzorientierten Steuerung“ soll dann ab Januar 2024 gelten. Nach der Kritik am ersten Entwurf hat die Bundesnetzagentur an einigen Punkten nachgebessert. So hätten nach der ursprünglichen Fassung Wallboxen auf eine Leistung von 3,7 Kilowatt heruntergedrosselt werden können. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass es mindestens 4,2 Kilowatt sind. Damit können Wärmepumpen weiterbetrieben und in aller Regel Elektroautos in zwei Stunden für 50 Kilometer nachgeladen werden. Wichtig: Haushaltsgeräte bleiben von den Leistungsbeschränkungen ohnehin unberührt.

Anreizsystem geplant

Damit ein Drosseln der Leistung erst gar nicht notwendig wird, soll ein Anreizsystem für die Verbraucher geschaffen werden, ihren Strombezug zu verlagern. Neben einem Pauschalrabatt, der je nach Netzgebiet zwischen 110 bis 190 Euro betragen könnte und eine Art Ausgleich für mögliche Einschränkungen ist, soll es für die Nutzer eine weitere wählbare Variante geben: Ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt ergänzt um ein variables Netzentgelt. Das soll beispielsweise E-Autobesitzerinnen und -Besitzer dazu animieren, das Laden ihres Fahrzeugs von 18 Uhr – eine klassische Hochlastzeit – auf 21 Uhr oder später zu verschieben. Mit modernen Wallboxen ist das problemlos möglich. Durch das Laden in Niederlastzeiten könnte man dann ordentlich Geld sparen, laut Bundesnetzagentur bis zu 60 Prozent des Arbeitspreises. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für den Verbrauch der Wallbox oder Wärmepumpe.


Übrigens: die Möglichkeit der Leistungsbeschränkung ist nicht wirklich neu. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die bei ihrem Energieanbieter spezielle Wärme- oder Ladestromverträge abgeschlossen haben und damit von günstigeren Preisen profitieren, nehmen damit in der Regel mögliche Sperrzeiten in Kauf. In den Verträgen mit einem Wärmepumpentarif steht dann beispielsweise, dass die Anlage in der Zeit von 6 bis 22 Uhr für höchstens insgesamt sechs Stunden gesperrt werden kann, wobei in der Regel die einzelne Sperrzeit maximal zwei Stunden beträgt. Bei Ladestromtarifen findet man analog dazu den Passus, dass die Wallbox in der Zeit von 16.30 bis 20.30 Uhr gesperrt werden kann.

Last und Stromerzeugung zusammenbringen

Insgesamt geht es darum, Last und die Erzeugung von erneuerbaren Energien zeitlich stärker zusammenzubringen. Flexible Netzentgelte, die die Verbraucher dazu animieren, ihr Nutzerverhalten so zu verändern, dass Spitzen abgeflacht werden, wären ein erster Schritt dahin. Man kann davon ausgehen, dass es in absehbarer Zeit auch flexible Stromtarife geben wird. Wer ein E-Auto fährt oder mit einer Wärmepumpe samt Pufferspeicher heizt, wird davon profitieren.

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