Attraktive Förderung von Einzelmaßnahmen
Die gute Nachricht für alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre Immobilie zukunftsfähig machen wollen: Es winken nach wie vor sehr attraktive staatliche Zuschüsse bei einer energetischen Sanierung - auch bei Einzelmaßnahmen.
Bis zu 70 Prozent Förderung bei Heizungstausch
Das gilt insbesondere beim Umstieg von einer alten Öl- oder Gasheizung auf ein Heizsystem, das auf erneuerbaren Energien basiert. In den vielen Fällen winken hier nochmals höhere Zuschüsse als im vergangenen Jahr. Der Staat übernimmt neuerdings bis zu 70 Prozent der Kosten beispielsweise beim Wechsel zu einer Wärmepumpe – bislang waren es maximal 40 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten ab sofort auf 30.000 Euro begrenzt. Zuvor waren es 60.000 Euro. Nach den neuen Förderrichtlinien gibt es – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – also maximal 21.000 Prozent an Förderung, vorher waren es bis zu 24.000 Euro.
Jetzt Klima-Geschwindigkeitsbonus nutzen
Die neue Heizungsförderung besteht dabei aus drei Bausteinen: die Grundförderung von 30 Prozent steht grundsätzlich allen Hauseigentümerinnen und -eigentümern offen. Wer selbst im Haus wohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro hat, erhält einen Bonus von 30 Prozent oben drauf. Dritter Baustein ist der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch eine alte Öl- oder Gasheizung. Bis Ende 2028 liegt der Klima-Geschwindigkeitsbonus bei 20 Prozent. Danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent. Auch dieser Bonus kann nur genutzt werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird. Für Wärmepumpen wird zudem ein Effizienz-Bonus von fünf Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. In der Summe sind jetzt maximal 70 Prozent Förderung möglich.
Förderung für Dämmmaßnahmen und Fenstertausch
Bei anderen Einzelmaßnahmen, wie einer Fassaden- oder Dachdämmung, dem Austausch alter Fenster oder dem Einbau einer Lüftungsanlage liegen die Zuschüsse weiterhin bei 15 Prozent. Wird zuvor durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten Person ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich die Förderung um fünf Prozent.Was in diesem Zusammenhang neu ist: Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans steigen die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Maßnahme.
Vorteile druch individuellen Sanierungsfahrplan
Unabhängig von den Fördervorteilen ist der individueller Sanierungsfahrplan generell sehr hilfreich. Es sorgt dafür, dass die einzelnen Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Damit lassen sich Fehler und
Mehrkosten vermeiden. Seit dieser Woche übernimmt der Staat nach einem zwischenzeitlichen Förderstopp auch wieder 80 Prozent der Kosten für den individuellen Sanierungsfahrplans – maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Zinsverbilligter Kredit
Und noch eine Neuerung gibt es bei den Einzelmaßnahmen: wer das Sanierungsobjekt selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro hat, kann einen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nehmen. Damit können die nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten bis 120.000 Euro finanziert werden. Das gilt auch beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung. Um den Ergänzungskredit bekommen zu können, muss ein Zuwendungsbescheid oder eine Zuschusszusage zur Förderung der Einzelmaßnahme vorliegen.
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