Förderprogramm für Photovoltaik, Speicher und Ladestation
Die allermeisten Elektroauto-Besitzerinnen und Besitzer laden ihr Fahrzeug zu Hause – am besten mit dem selbst produziertem Solarstrom. Denn die Energie von der hauseigenen Photovoltaikanlage ist nicht nur günstig, sondern auch besonders klimafreundlich. Um diese umweltschonende Ladeoption weiter voranzutreiben, startet das Bundesverkehrsministerium zum 26. September ein attraktives neues Förderprogramm. Dann gibt es nämlich vom Staat bis zu 10.200 Euro für die Installation einer neuen Photovoltaikanlage samt Batteriespeicher und Ladestation, sofern ein Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Eigenverbrauch optimieren, Netz stabilisieren
Der Hintergrund des neuen Förderprogramms für Bestandsgebäude: Die Kombination der genannten Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystem, das den Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms optimiert, leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, sondern sorgt auch für Netzstabilität.
Erst Förderung beantragen, dann erst bestellen
An den Zuschuss sind mehrere Bedingungen geknüpft. So müssen sowohl die Photovoltaikanlage wie auch der Batteriespeicher und die Ladestation fabrikneu sein. Wichtig: sämtliche Komponenten dürfen nicht vor Antragsstellung bei der KfW bestellt werden. Die Photovoltaikanlage muss mindestens eine Nennleistung von fünf Kilowatt (Kilowatt-Peak) und der Batteriespeicher eine Mindestkapazität von fünf Kilowattstunden aufweisen. Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen.
Bezug von 100 Prozent Ökostrom als Bedingung
Zudem hat ein eingebautes Energiemanagementsystem dafür zu sorgen, dass der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeichert Solarstrom vorrangig für das Laden des Elektroautos genutzt wird. Die übrigen Verbraucher im Haushalt werden nachrangig mit Solarstrom versorgt. Fördervoraussetzung ist zudem der Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien, also Ökostrom.
Laden des E-Autos hat Vorrang
Beim E-Auto ist zu beachten, dass es sich um ein rein elektrisches Fahrzeug handeln muss. Hybrid-Modelle sind also ausgeschlossen. Gleiches gilt für Firmen- oder Dienstwagen. Das Elektroauto muss auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dies erfüllen Dienstwagen, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, nicht. Privat geleaste Fahrzeuge erfüllen dagegen die Förderbedingungen, sofern die Laufzeit mindestens zwölf Monate betragen.
Maximal 10.200 Euro Förderung
Die Fördersumme teilt sich wie folgt auf: die neue Photovoltaikanlage wird mit 600 Euro pro Kilowatt Nennleistung – maximal 6.000 Euro – bezuschusst. Für den Solarspeicher gibt es 250 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität (maximal 3.000 Euro). Die Ladestation wird pauschal mit 600 Euro gefördert, wobei noch ein sogenannter Innovationsbonus in Höhe von 600 Euro für bidirektionales Laden in Aussicht gestellt wird.
Eine bidirektionale Ladestation ermöglicht das Entladen von Strom aus der Batterie des Elektroautos ins Stromnetz des Gebäudes. Momentan sind aber erst sehr wenige und sehr teure bidirektionale Ladeboxen auf dem Markt. Zudem sind viele aktuelle E-Automodelle technisch noch gar nicht in der Lage, bidirektional zu laden und damit als Speicher für den Strom von der Photovoltaikanlage zu dienen. Aber Experten sind sich einig, dass bidirektionales Laden mittelfristig eine sehr wichtige Rolle für das Gelingen der Energiewende spielen wird – was Elektroautos nochmals interessanter macht.
Förderung auch bei Erweiterung der Anlage
Übrigens: Wer bereits eine Photovoltaikanlage besitzt und sich jetzt zusätzlich ein Elektroauto und einen Batteriespeicher anschaffen will, kann noch vom neuaufgelegten Förderprogram profitieren. Dann nämlich, wenn die Photovoltaikanlage um mindestens fünf Kilowattpeak erweitert wird und man zudem einen fabrikneuen Wechselrichter sowie eine Ladestation installiert – was für PV-Altanlagen-Besitzerinnen und Besitzer durchaus interessant sein kann.
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