Energieausweis - was sagt er aus, was nicht?

Der Energieausweis – seit 2009 muss er für Wohngebäude als eine Art energetischer Steckbrief bei Neuvermietungen oder beim Verkauf vorliegen. Aber was kann man als potenzielle Mieterin oder Käufer, aber auch als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer selbst aus den Angaben im Energieausweis tatsächlich ablesen?

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Dazu muss man wissen, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis – wobei für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor November 1977 Bedarfsausweise ausgestellt werden müssen, es sei denn, durch eine spätere Sanierung wird bereit die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Um welche Art von Ausweis es sich handelt, wird im Energieausweis angegeben.

Rechnerischer Energiebedarf

Beim Bedarfsausweis wird der rechnerische Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur) ermittelt. Dafür prüfen und bewerten qualifizierte Expertinnen oder Experten sowohl die Bausubstanz als auch die Gebäudehülle und die Heizungsanlage anhand eines technischen Gutachtens. Das Ergebnis macht das Haus vergleichbar und zeigt an, wie gut die Wärme im Gebäude gehalten werden kann und wieviel Energie für Heizung, Warmwasser und ggf. Lüftung benötigt wird.


Verbrauchsausweis: Geringere Aussagekraft

Im Gegensatz dazu wird der Verbrauchsausweis nur auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Die Datenerhebung ist hier wesentlich einfacher als beim Bedarfsausweis. Dafür ist aber die Aussagekraft deutlich geringer, denn beim Verbrauchsausweis sind die Kennwerte sehr stark abhängig vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten. Das Ergebnis sagt daher viel über das Nutzerverhalten der aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner, aber nur zum Teil etwas über die tatsächliche energetische Qualität eines Gebäudes aus.

Auch beim Bedarfsausweis Ungenauigkeiten möglich

Aber auch beim Bedarfsausweis sind Ungenauigkeiten nicht ausgeschlossen. So kann der Energiebedarf einer einzelnen Wohnung vom Kennwert, der im Energieausweis für das gesamte Gebäude angegeben wird, deutlich abweichen. Nicht selten ist der Energiebedarf von Wohnungen im Erdgeschoss oder unter dem Dach höher, insbesondere wenn das Haus nicht oder nur wenig gedämmt ist.

Energieeffizienzklassen und Farbskala

2014 wurde die, bisher schon bei beiden Formen des Energieausweise verwendete Farbskala, um eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ bis H erweitert. Ähnlich wie bei Elektrogeräten soll damit auch im Energieausweises für Hauskäufer und Mieter eine schnelle Einordnung des energetischen Zustandes des Gebäudes möglich sein. Ein Passivhaus liegt bei A+. Am anderen Ende der Skala, also bei H, rangieren die energetisch schlechtesten Gebäude unseres Bestandes. Die Farbskala dient der optischen Unterstützung. Zeigt der Pfeil in den grünen Bereich, ist der
 


zu erwartenden Energieverbrauch eher gering. Steht die Anzeige auf Gelb, gibt es Verbesserungspotenzial. Befindet sich der Pfeil im roten Bereich, deutet das auf einen hohen Energieverbrauch und Handlungsbedarf in Form einer grundlegenden Sanierung hin.

Energie- und Primärenergiebedarf

Oberhalb der Farbskala findet man noch die Angabe zum Endenergiebedarf, unter der Skala die zum Primärenergiebedarf. Als Primärenergie wird die ursprünglich aufgewendete, gesamte fossile Energiemenge - inklusive Verluste - bezeichnet, die durch den Abbau, die Lieferung und die Verarbeitung des Energieträgers entsteht. Der Primärenergiekennwert bildet somit die gesamte Kette der Energiebereitstellung ab, also von der Ölquelle, dem Bergwerk oder dem Baum bis zur Heizung.

Zeitlich begrenzte Gültigkeit

Übrigens: Ein Energieausweis verliert nach zehn Jahren seine Gültigkeit. Und wer sich einen Neuen ausstellen lässt, sollte darauf achten, dass sinnvolle Sanierungsschritte darin aufgeführt sind.

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